Banken- und Investmentvermögen

Banken- und Investmentvermögen sind in ein regulatorisches Umfeld eingebettet. Die umfassende Betreuung einer solchen Institution kann daher nicht ohne Rücksicht auf die vielfältigen Belange des Aufsichtsrechts des Wertpapierrechts und der speziellen gesellschaftsrechtlichen Anforderungen erfolgen. Auch die steuerrechtlichen Vorgaben sind größtenteils spezifischer Natur, sowohl was die Besteuerung der Institutionen selbst, als auch ihrer Kunden anbetrifft. Hinzu tritt in immer stärkerem Ausmaß die Vorgabe des Europarechts. Hier gilt es frühzeitig die sich anbahnenden Entwicklungen wahrzunehmen und zu realisieren, dass gestalterische Rahmenbedingungen in erster Linie auf der europäischen Ebene erfolgen. Dabei setzt das Europarecht nicht nur die äußeren Eckpunkte, sondern zunehmend mehr die Vorgaben im Detail. Beispiele hierfür sind die MiFID aber auch eine Vielzahl aufsichtsrechtlicher und steuerrechtlicher Regelungen durch die Europäische Union selbst. Diese Aspekte sind in eine vorausschauende Planung einzubeziehen. Auch interessewahrende Interventionen haben in erster Linie dort anzusetzen und nicht erst auf der nationalen Ebene. Die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts gerade in diesem regulierten Bereich vollzieht sich zudem in ständiger Rückkopplung mit den europarechtlichen Vorgaben. Gerade im Bereich der Banken und Fonds sind Europa- und nationales Recht eine organische Einheit.