Geldwäschebekämpfung
Der Bereich der Geldwäschebekämpfung entwickelt sich immer mehr zu einem eigenständigen Tätigkeitsfeld der Banken und Finanzdienstleistungsinstitute. Immer deutlicher erkennen diese, dass die Implementierung von Mechanismen auf diesem Feld nicht nur der staatlichen Strafverfolgung nützen, sondern dass damit gleichzeitig wichtige präventive Akzente gesetzt werden, die einer eigenen Rufschädigung vorbeugen. Sowohl aus nationalen wie insbesondere auch aus internationalen und europarechtlichen Quellen heraus wird die Pflichtenlage in diesem Bereich ständig vermehrt und es bedarf mittlerweile intensiver Implementierungsarbeiten, die mit hohem Aufwand Systeme im Sinne der oben beschriebenen Prämisse umsetzen. Hier ist es einerseits wichtig, Erfahrungswissen aus dem gesamten Werdegang dieses noch relativ jungen Rechtsgebietes zu besitzen und andererseits dieses auch einzusetzen, um den schmalen und gefährlichen Grad zwischen Selbstschutz, Mitarbeit bei der Strafverfolgung und Wahrung des Kundeninteresses gewährleisten zu können.
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