Gründung von Banken und Investmentvermögen


Bei der Gründung von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten, aber insbesondere auch von Fonds wirkt das regulatorische Umfeld besonderes intensiv auf den Ablauf des Gründungsverfahrens ein. Hier gilt es insbesondere während des gesamten Verfahrens den intensiven Kontakt zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu halten, die letztlich die Genehmigung zum Betrieb zu erteilen hat. Mehr noch als im normalen Gründungsverfahren einer Kapitalgesellschaft sind hier insbesondere die zusätzlichen Anforderungen an die Satzung, was die genaue Beschreibung und Eingrenzung des Geschäftsbetriebs und ggf. der geschäftlichen Strategie anbetrifft zu beachten. Letzteres ist insbesondere im Bereich der Gründung von Investmentvermögen von ausschlaggebender Bedeutung. Hinzu tritt, dass gerade der Investmentbereich von heutzutage noch neuartigen Gesellschaftsformen (Investmentaktiengesellschaft) geprägt sind, deren Gründungswirklichkeit eng mit dem Erfahrungswissen zusammenhängt, das gemeinsam mit der BaFin erarbeitet wurde.
 
Bei der Gründung ausländischer Einrichtungen gilt es namentlich den Kontakt zu den örtlichen Beratern herzustellen, die die länderspezifischen Anforderungen kennen und umsetzen müssen. Hier liegt die Aufgabe darin, die Vorstellungen des Mandanten auch in Bezug auf den ausländischen Rechtskreis gewährleisten zu können und sicherzustellen, dass die angestrebten Ziele auch vor dem Hintergrund der ausländischen Rechtsordnung erreicht werden können. Hier bedarf es auch immer einer engen Beobachtung der aufsichts- und steuerrechtlichen Interdependenzen der beiden involvierten Rechtsordnungen.

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