Interessenvertretung
Interessenvertretung setzt sowohl bei inländischen wie bei ausländischen Behörden und parlamentarischen Einrichtungen an. Sie hat ein besonderes Gewicht im Bereich der europäischen Institutionen, da hier die Entscheidungen erfolgen, die im Bereich der Banken und Finanzdienstleister die Weichenstellungen vorgeben. Oftmals ist eine solche Tätigkeit auch nur eine Variante der laufenden Beratung und bereichert insoweit das Handlungsspektrum.
Diese Tätigkeit setzt eine langjährige Kenntnis und intensive Kontakte in die anzusprechenden Institutionen voraus. Diese Tätigkeit gewinnt sowohl für Unternehmensgruppen als auch für einzelne Institute eine zunehmende Bedeutung, insbesondere dann, wenn es um Aspekte geht, die zur Linie der klassischen Berufsverbände komplementär sind.
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