Prozessführung
Sowohl aus der Beratung selbst, als auch unabhängig davon, kann sich die Notwendigkeit zur Führung von gerichtlichen Verfahren ergeben. Dabei geht es von der grundsätzlichen Ausrichtung her häufig um Verfahren im steuerrechtlichen Bereich, die bis zum Bundesfinanzhof und zum Europäischen Gerichtshof betrieben werden. Gerade auch hier geht es darum, die grundsätzliche Erkenntnis einer organischen Einheit der nationalen und europarechtlichen Rechtsmaterien in die Tat umzusetzen.
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