Gründung von Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie Pensionsfonds


Die Gründung von Versicherungsunternehmen unterscheidet sich erheblich von der Gründung eines „normalen“ Unternehmens. Neben der Versicherungs-Aktiengesellschaft hält der Gesetzgeber spezielle Rechtsformen wie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und den Pensionsfonds auf Gegenseitigkeit vor. Die regulatorischen Rahmenbedingungen erfordern enge Abstimmung mit der Bundsanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schon in der Frühphase einer Gründung. Die Begleitung bei der Erlangung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb setzt gute Kenntnisse der Arbeitweise der Aufsichtsbehörde, im Idealfall auch der dort handelnden Personen voraus.

Die Beratung bei der Gründung von Versicherungsunternehmen erschöpft sich nicht in der Lösung von gesellschaftsrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Die Erlangung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb setzt auch fundierte Kenntnisse der nationalen, vermehrt auch der internationalen Rechnungslegung voraus. Auch aktuarielle Fragestellungen sind zu lösen.

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