Gesellschaftsrecht

In der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Beratungspraxis nimmt das Gesellschaftsrecht eine zentrale Stellung ein. Es regelt einerseits maßgeblich das Rechtsverhältnis der Personen zueinander, die sich zur gemeinschaftlichen Verfolgung eines unternehmerischen Ziels zusammengefunden haben, andererseits haftungsrechtliche Fragestellungen, die sich aus der Teilnahme des unternehmerischen Zusammenschlusses am Rechtsverkehr ergeben. Vielfältige Zusammenhänge bestehen zwischen gesellschaftsrechtlicher, familienrechtlicher und erbrechtlicher Beratung. Im übrigen liefert in besonderem Maße das Steuerrecht Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl. Profunde Kenntnisse des Steuer- und Gesellschaftsrechts sind für eine effektive Beratung im wirtschaftsrechtlichen Umfeld unerlässlich.