Aktienrecht


Das Aktienrecht hat sich entwickelt als das Recht der industriellen Publikumsgesellschaft. Charakteristisch für das deutsche Aktienrecht ist die zwingend normierte Organisationsstruktur als Folge des Prinzips der formellen Satzungsstrenge.

In jüngerer Zeit wurde das Aktiengesetz insbesondere durch Bestimmungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) reformiert. Wesentliche Neuerungen betreffen hier u.a. die Positionierung des Aufsichtsrats, dessen Befugnisse und Kompetenzen, insbesondere aber auch dessen gesetzmäßige Aufgabenwahrnehmung als Aufsichtsorgan der Gesellschaft. Auch das Zweite und Dritte Finanzmarktförderungsgesetz setzt in Gestalt von Änderungen des Börsengesetzes sowie durch Einführung des Wertpapierhandelsgesetzes neue Maßstäbe, um das deutsche Kapitalmarktrecht auf einen dem internationalen Standard und den Richtlinien der EU entsprechenden Stand zu bringen.
Aktienrechtliche Regelungen zu Konzern, Konzernrechnungslegung und Unternehmensverträgen haben Vorbildfunktion für die generelle Rechtsentwicklung gewonnen.


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