EWIV, Partnerschaften, Fonds


Das Gesellschaftsrecht kennt nur einen zwingend vorgegebenen Kreis von Rechtsformen. Hierzu gehören aber erheblich mehr Arten, als gemeinhin angenommen wird.

Beispielhaft seien hierzu genannt etwa die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) für Aktivitäten über die Grenzen innerhalb Europas, die Partnerschaftsgesellschaft als gesonderte, den Freien Berufen vorbehaltene Rechtsform oder auch Investmentfonds als Sammelstelle größerer Kapitalien.

Häufig erbringt erst die Kenntnis der Grundstrukturen der Gesellschaftsformen in zivil- und steuerlicher Hinsicht und deren Gegenüberstellung eine hinreichende Sicherheit, welcher Weg beschritten werden soll. Für den Fall, dass gleichwohl keine Option "so richtig" passt, ist Kreativität gefragt.
Kombinationsmodelle können doch noch das erwünschte Ziel nahe bringen.


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