Mergers & Acquisitions
Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse sind ein deutlich hervortretender Anlass, strategische Überlegungen anzustellen. Es geht um Marktanteile, eine zukunftsorientierte Struktur, einen - aus Käufer - wie Verkäufersicht - akzeptablen Preis, eine die jeweiligen Interessen des Mandanten wahrenden Vertragsformulierung und um die Vermeidung unnötiger Steuern.
Eine kompetente Betreuung durch den Berater erfordert ein breit gefächertes Wissen in den betroffenen Rechtsbereichen wie Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Unternehmensbewertung, häufig auch Kartellrecht und Aufsichtsrecht. Spezielles Branchen-Know-how ist äußerst hilfreich.
Auch in Deutschland gewinnt zusätzlich die Kenntnis des Takeover-Rechts Bedeutung, gerade beim Versuch feindlicher Übernahmen.
Abwicklungen gerade im internationalen Bereich, häufig aber auch bei großvolumigen Transaktionen im Inland, können nur in enger Zusammenarbeit mehrerer Kollegen bewältigt werden. Entscheidend aber ist neben allem Spezialwissen in Einzelbereichen das Zusammenführen dieser Details und das Verständnis um die Zusammenhänge und Auswirkungen der getroffenen Einzelaussagen durch einen verantwortlichen Berater.
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