Personengesellschaftsrecht / Familiengesellschaften


Das Personengesellschaftsrecht zeichnet sich weniger durch Formenstrenge denn durch hohe Flexibilitäten aus. Kaum eine Lebens- und Sachverhaltssituation lässt sich nicht durch eine gesellschaftsrechtlich geprägte Vereinbarung sinnvoll rechtlich abbilden.

Stark differenzierte Kapitalbeteiligungs- und Entscheidungszuordnungen sind ebenso darstellbar wie Konsortialverträge, Stimmbindungsabreden, Poolverträge und Verwaltungsgesellschaften, um einige Beispiele zu nennen. Gerade im stark personalistisch geprägten Bereich der Familiengesellschaften erfreuen sich die Rechtsformen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ungebrochener Sympathie.

Unbeschadet haftungsrechtlicher Nachteile ist der Anzahl nach die Personengesellschaft in Deutschland mit Abstand die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform; aufgrund der bislang sehr unterschiedlichen steuerlichen Behandlung im Vergleich zur Kapitalgesellschaft ist genau zu prüfen, ob aus zivil- und steuerlicher Sicht die Personengesellschaft Sinn macht. Sonderformen wie Betriebsaufspaltung, typische und atypisch stille Gesellschaft, GmbH & Still, GmbH & Co KG, KGaA sind Stichworte für Gestaltungsoptionen.


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