Immobilienrecht
Zu einer wesentlichen Säule des Vermögensaufbaus sowohl im unternehmerischen wie im Privatbereich gehören seit jeher Immobilien.
Vertragsgestaltung für den Erwerb und die Veräußerung, Kenntnisse im Grundbuchrecht, dem Recht der Realsicherheiten (Grundpfandrechte usw.), dem Maklerrecht und Erbbaurecht ermöglichen die sachenrechtlich saubere Gestaltung, ein Überblick über die Verkehrswertbestimmung und steuerliche Bewertung ist notwendig, eine Abstimmung mit dem Gesellschaftsrecht und Steuerrecht (Grunderwerbsteuer, Ertragsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer) ist zur Abrundung des Beratungsprozesses unverzichtbar.
Sonderfragen etwa für eine Hofübergabe oder bei Eigentumswohnungen stellen nochmals spezielle Anforderungen an den Berater.
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