Aufsichtrecht (Versicherungen, Banken, andere Finanzdienstleister)


Die zunehmende Liberalisierung in nahezu allen Wirtschaftsbereichen während der letzten Jahre hat auch die einer besonderen Aufsicht unterliegenden Bereiche der Finanzdienstleister erfasst. Gleichwohl existiert hier weiterhin zum Schutz eines funktionierenden Finanzsystems und des Endverbrauchers ein staatliches Aufsichtsorgan, ohne dessen Akzeptanz unternehmerische Gestaltungen nicht möglich sind.

Zum 1. Mai 2002 sind das frühere Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred)  sowie die Bundesaufsichtsämter für das Versicherungswesen (BAV) und den Wertpapierhandel (BAWe) zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Zweck der Schaffung einer integrierten Allfinanzaufsicht verschmolzen worden. Die ehemaligen Ämter finden sich nun in den einzelnen „Aufsichtssäulen“ innerhalb der BaFin wieder.

Das materielle Aufsichtsrecht hat angesichts tiefgreifender Veränderungen im Finanzdienstleistungsbereich an Komplexität zugenommen, wobei die Rahmenbedingungen der einzelnen Sparten durchaus unterschiedlich sind. So gelten für Versicherungsunternehmen in vielen Fällen ganz andere Vorschriften als für Kreditinstitute; entsprechend finden sich die regulatorischen Anforderungen für die einzelnen Sektoren weiterhin in Spezialgesetzen, wie  dem Versicherungsaufsichtsgesetz und dem Kreditwesengesetz . Die Kenntnis der verschiedenen rechtlichen Grundlagen und die frühzeitige Einbeziehung der BaFin bei auftretenden Fragen ist regelmäßig zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen und dann unvermeidlicher Zeitverzögerungen unerlässlich.


< zurück