Sanierungen und Interims-Management


Auch über Jahrzehnte erfolgreiche Unternehmen sind nicht davor gefeit, in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Neben persönlichen Managementschwächen oder etwa dem krankheitsbedingten Ausfall von Führungspersonen können veränderte Marktverhältnisse, Streit in der Unternehmensleitung oder unter den Gesellschaftern oder eine verunglückte Produktpolitik zu Fragestellungen führen, die für eine erfolgsverwöhnte Führung ungewohnt sind. Es stellen sich ganz neue rechtliche Fragen, die tief in das Haftungs- und Insolvenzrecht hineinführen, die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten der unterschiedlichen Gremien akzentuieren und betriebswirtschaftlich häufig neue Verfahren erfordern, um die Prozessabläufe und das Controlling zu optimieren, häufig auch erst zu installieren. Hilfe von außen ist dann besonders gefragt, wenn die internen personellen Ressourcen nicht ausreichen. Beratung zur Lösung einzelner Fragestellungen ist aufgrund der Spezialität und der regelmäßig zeitlich engen Rahmenbedingungen erforderlich; insbesondere bei einem Mangel an Geschäftsführungskompetenz kann eine Managementübernahme durch den Berater "auf Zeit" sinnvoll sein. Kaufmännische Erfahrung auf Unternehmensseite, bereits "gelebte" Personal- und Führungsverantwortung und Kenntnisse in der Mitarbeit in verschiedenen Organen einer Gesellschaft sind für den Erfolg einer Sanierung mit Hilfe eines Externen eine entscheidende Voraussetzung, die die Partner unserer Kanzlei aufgrund ihrer verschiedenen Tätigkeiten in der Vergangenheit hervorragend erfüllen.


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